NEWS vom OeSV
Liebe SeglerInnen!
Die mit 15. März gültige COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt Verhaltensregeln für die Sportausübung auf Sportstätten. Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt, darunter fallen neben Trainings und Wettkämpfen (Regatten) auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Nutzung der Sportstätten zur Sportausübung im Außenbereich ist gestattet. Hier die neuen Vorgaben des OeSV
Segeln kann man:
# alleine (jederzeit),
# mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
# mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn
(jederzeit, ohne Abstand),
# mit einzelnen engsten Angehörigen
(Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
# mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
# mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten
stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjährigen, denen
gegenüber Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger
(nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
Weiterhin bleiben die „COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN“ des OeSV in
der jeweils aktuellen Fassung in der Wettfahrtordnung verankert, da auch auf zukünftige
Verordnungen schnell reagiert werden muss.
BETRETEN VON SPORTSTÄTTEN
Das Betreten von Sportstätten ist für die Sportausübung erlaubt. Dazu gehören auch die Vorbereitung von Booten und Segelmaterial, wie auch die Instandhaltung der Anlagen.
VERHALTEN AUF SPORTSTÄTTEN
Auf Sportstätten – also am Vereinsgelände – ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Geschlossene Räumlichkeiten dürfen nur genutzt werden, wenn dies für die Vorbereitung der Sportausübung im Freien nötig ist – dort herscht FFP2-Maskenpflicht.
Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden! Gastronomiebereiche sind gemäß den entsprechenden Regeln für Gastronomie zu behandeln!
DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN
Die Durchführung von Veranstaltungen ist aktuell untersagt, darunter fallen neben Trainings und Regatten auch Aus- und Weiterbildungen sowie Vorträge aller Art. Ausgenommen davon sind Trainings von SpitzensportlerInnen lt. BSFG 2017 §3 Z 6 und Trainings von unter 18-Jährigen unter Einhaltung eines Präventionskonzepts.
VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG
Bitte vermeiden Sie riskante Situationen und Wetterbedingungen, um sich selbst und eventuelle Helfer nicht in Gefahr zu bringen. Über hoffentlich baldige Öffnungen für Veranstaltungen informieren wir umgehend nach Inkrafttreten.